Volljuristen, die in beiden Staatsexamen mehr als 9 Punkte erreicht haben, können wir aktuell eine interessante Stelle in einer internationalen Kanzlei in Nordrhein-Westfalen anbieten. Sehr gute Englischkenntnisse sind obligatorisch. Erste Berufserfahrung im gewerblichen Rechtsschutz wäre von Vorteil.
Ingenieuren und Naturwissenschaftlern (m/w), die den Einstieg in das Patentwesen suchen und evtl. eine Ausbildung zum Patentanwalt bzw. European Patent Attorney absolvieren möchten, bieten wir folgende Positionen an:
| Position | Stadt/Region | Studium |
|---|---|---|
| Patentanwaltskandidat (w/m) # 356 |
Bayern | Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informatik, Physik |
| Patentanwaltskandidat (w/m) # 497 |
München (West) | Maschinenbau |
| Patentanwaltskandidat (w/m) # 658 |
Niedersachsen | Maschinenbau |
| Patentanwaltskandidat (w/m) # 441 |
Nordrhein-Westfalen | Physik oder technisches Studium |
| Patentanwaltskandidat (w/m) # 1867 |
Nürnberg | Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Physik |
| Patentanwaltskandidat (w/m) # 961 |
Rheinland | Elektrotechnik, Physik, Maschinenbau |
Informationen über die Ausbildung zum Patentanwalt finden Sie u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt:
Bitte prüfen Sie zunächst selbst in den oben genannten Quellen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Patentanwalt erfüllen.
Darüber hinaus gibt Stefan Wallenreiter ernsthaft interessierten Bewerbern gerne persönlich oder telefonisch Auskunft. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir umfassende Anfragen per E-Mail aus Gründen der Kapazität nicht beantworten können.
Ihre Bewerbung nehmen wir gerne online entgegen. Bitte speichern Sie hierzu Ihre eingescanten Unterlagen in einer PDF-Datei ab.
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Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit verzichten wir auf unserer Website auf die geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. bei den Berufsbezeichnungen). Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
Im Rahmen eines üblichen Bewerbungsverfahrens sind unsere Leistungen für Bewerber kostenlos.
In allen Angelegenheiten, die die Besetzung einer konkreten Position betrifft, werden wir ausschließlich von den Arbeitgebern bezahlt.
Ein Artikel in der WELT ONLINE vom 3. April 2008
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